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Andienungsrecht

Recht des Leasinggebers, dem Kunden das Fahrzeug zum Kauf anzubieten.

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Beim Andienungsrecht kann der Leasinggeber am Ende der Laufzeit verlangen, dass der Leasingnehmer das Fahrzeug zum festgesetzten Restwert erwirbt. Oft eine Falle in Restwertverträgen.

Synonyme:
Andienungspflicht

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