Dienstwagen-Überlassungsvertrag
Muster — von Leasingengel.de · Stand: 2026-06
Wichtig: Dieses Muster ist eine redaktionelle Vorlage und
ersetzt keine rechtliche Einzelfall-Beratung. Vor Abschluss durch eine/n
Anwält:in oder Steuerberater:in prüfen lassen — insbesondere die Klauseln
zur Versteuerung, Haftung und vorzeitigen Rückgabe.
Zwischen
(im Folgenden „Arbeitgeber") und
(im Folgenden „Arbeitnehmer")
wird folgender Vertrag geschlossen:
§ 1 Vertragsgegenstand
-
Der Arbeitgeber überlässt dem Arbeitnehmer ein betriebliches Kraftfahrzeug der
Marke , Modell ,
amtliches Kennzeichen , Fahrgestellnummer
(im Folgenden „Dienstwagen") zur
Nutzung gemäß den nachstehenden Bedingungen.
-
Der Bruttolistenpreis des Dienstwagens am Tag der Erstzulassung beträgt
Euro (inkl. werkseitiger Sonderausstattung
und Umsatzsteuer).
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Antriebsart: ☐ Verbrenner ☐ Diesel ☐ Plug-in-Hybrid ☐ reines Elektrofahrzeug.
Bei Hybrid/Elektro: ☐ förderfähig nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG.
§ 2 Nutzungsumfang
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Der Arbeitnehmer darf den Dienstwagen für betriebliche Fahrten,
für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für
private Zwecke nutzen, soweit dies nachstehend nicht eingeschränkt wird.
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☐ Die private Nutzung ist uneingeschränkt zulässig.
☐ Die private Nutzung ist auf km pro Jahr
beschränkt.
☐ Die private Nutzung ist ausgeschlossen (in diesem Fall
ist der § 4 entsprechend zu streichen).
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Die Nutzung durch Familienangehörige des Arbeitnehmers (Ehepartner:in,
eingetragene:r Lebenspartner:in, Kinder mit gültiger Fahrerlaubnis) ist
☐ gestattet ☐ nicht gestattet.
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Eine Überlassung des Dienstwagens an Dritte (außer den in Absatz 3
genannten Personen) ist nicht gestattet.
§ 3 Verkehrssicherheit, Pflege, Versicherung
-
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, den Dienstwagen pfleglich zu behandeln,
Wartungs-Intervalle einzuhalten und Mängel unverzüglich dem Arbeitgeber
zu melden.
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Der Arbeitgeber trägt die Kosten für Versicherung (mindestens Vollkasko
mit Selbstbeteiligung ≤ 1.000 €), Steuer, Wartung, regelmäßige Inspektion
sowie übliche Verschleißteile.
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Kraftstoff/Ladestrom für betriebliche Fahrten und für die Fahrt zwischen
Wohnung und erster Tätigkeitsstätte trägt der Arbeitgeber. Kraftstoff/
Ladestrom für rein private Fahrten ☐ trägt der Arbeitnehmer ☐ trägt
ebenfalls der Arbeitgeber.
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Der Arbeitnehmer haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte
Schäden in voller Höhe; bei leichter Fahrlässigkeit greift die Vollkasko-
Versicherung mit der vereinbarten Selbstbeteiligung.
§ 4 Steuerliche Behandlung
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Der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung wird gemäß § 6 Abs. 1
Nr. 4 EStG pauschal nach der 1-%-Regel ermittelt und über die
Lohnabrechnung versteuert.
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Für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gilt:
☐ die 0,03-%-Pauschale gemäß § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG.
☐ die 0,002-%-Einzelbewertung gemäß BMF-Schreiben vom 04.04.2018; der
Arbeitnehmer dokumentiert die tatsächlichen Fahrten taggenau und legt
sie dem Arbeitgeber kalendermonatlich vor.
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Bei reinen Elektrofahrzeugen mit Bruttolistenpreis bis 70.000 € sowie
bei förderfähigen Plug-in-Hybriden gelten die reduzierten Bemessungs-
grundlagen nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nrn. 3 und 5 EStG.
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Die Wahl zwischen 1-%-Regel und Fahrtenbuch sowie zwischen 0,03-%-
Pauschale und 0,002-%-Einzelbewertung gilt für das gesamte
Kalenderjahr; ein unterjähriger Wechsel ist ausgeschlossen.
§ 5 Übergabe
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Der Dienstwagen wird am übergeben. Über die
Übergabe wird ein gemeinsames Übergabeprotokoll erstellt, das Kilometer-
stand, Schäden, vorhandenes Zubehör und Schlüsselzahl festhält.
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Der Arbeitnehmer bestätigt mit der Unterschrift unter das
Übergabeprotokoll, dass der Dienstwagen verkehrssicher und mängelfrei
übergeben wurde.
§ 6 Rückgabe
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Der Dienstwagen ist nach Beendigung dieses Vertrages — spätestens jedoch
am letzten Arbeitstag — unaufgefordert in vertragsgemäßem Zustand
zurückzugeben.
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Bei Rückgabe wird ein Rückgabe-Protokoll erstellt. Schäden, die über die
übliche Abnutzung hinausgehen, werden vom Arbeitnehmer auf Basis eines
Gutachtens (DEKRA, TÜV oder vergleichbar) ausgeglichen, soweit sie nicht
vom Versicherer übernommen werden.
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Der Arbeitnehmer trägt das Risiko der vorzeitigen Rückgabe, sofern er
den Anlass zu vertreten hat (z. B. Kündigung durch den Arbeitnehmer).
In allen anderen Fällen trägt der Arbeitgeber etwaige Kosten der
vorzeitigen Vertragsbeendigung gegenüber dem Leasinggeber.
§ 7 Vertragsdauer und Beendigung
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Der Vertrag beginnt am und endet
automatisch mit dem Ablauf des Arbeitsverhältnisses, spätestens am
(Ende der Leasing-Laufzeit).
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Der Arbeitgeber kann den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger
Wirkung kündigen, insbesondere bei Verlust der Fahrerlaubnis,
erheblichen Vertragsverletzungen oder Eintritt der Arbeitsunfähigkeit
von mehr als sechs Monaten.
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Während Elternzeit, Sabbatical oder unbezahltem Urlaub von mehr als
einem Monat ist der Dienstwagen auf Verlangen des Arbeitgebers zurück-
zugeben. Während dieser Zeit entfällt der lohnsteuerpflichtige
Sachbezug.
§ 8 Schlussbestimmungen
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Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
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Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit
des Vertrages im Übrigen unberührt.
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Gerichtsstand ist der Sitz des Arbeitgebers, sofern gesetzlich zulässig.
Vorlage erstellt von Leasingengel.de · 2026 · alle Klauseln redaktionell
verfasst, keine Rechtsberatung im Einzelfall · Aktualisierungen unter
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