Dienstwagen-Überlassungsvertrag

Muster — von Leasingengel.de · Stand: 2026-06

Wichtig: Dieses Muster ist eine redaktionelle Vorlage und ersetzt keine rechtliche Einzelfall-Beratung. Vor Abschluss durch eine/n Anwält:in oder Steuerberater:in prüfen lassen — insbesondere die Klauseln zur Versteuerung, Haftung und vorzeitigen Rückgabe.

Zwischen

(im Folgenden „Arbeitgeber") und (im Folgenden „Arbeitnehmer")

wird folgender Vertrag geschlossen:

§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Der Arbeitgeber überlässt dem Arbeitnehmer ein betriebliches Kraftfahrzeug der Marke , Modell , amtliches Kennzeichen , Fahrgestellnummer (im Folgenden „Dienstwagen") zur Nutzung gemäß den nachstehenden Bedingungen.
  2. Der Bruttolistenpreis des Dienstwagens am Tag der Erstzulassung beträgt Euro (inkl. werkseitiger Sonderausstattung und Umsatzsteuer).
  3. Antriebsart: ☐ Verbrenner ☐ Diesel ☐ Plug-in-Hybrid ☐ reines Elektrofahrzeug. Bei Hybrid/Elektro: ☐ förderfähig nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG.

§ 2 Nutzungsumfang

  1. Der Arbeitnehmer darf den Dienstwagen für betriebliche Fahrten, für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für private Zwecke nutzen, soweit dies nachstehend nicht eingeschränkt wird.
  2. ☐ Die private Nutzung ist uneingeschränkt zulässig.
    ☐ Die private Nutzung ist auf km pro Jahr beschränkt.
    ☐ Die private Nutzung ist ausgeschlossen (in diesem Fall ist der § 4 entsprechend zu streichen).
  3. Die Nutzung durch Familienangehörige des Arbeitnehmers (Ehepartner:in, eingetragene:r Lebenspartner:in, Kinder mit gültiger Fahrerlaubnis) ist ☐ gestattet ☐ nicht gestattet.
  4. Eine Überlassung des Dienstwagens an Dritte (außer den in Absatz 3 genannten Personen) ist nicht gestattet.

§ 3 Verkehrssicherheit, Pflege, Versicherung

  1. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, den Dienstwagen pfleglich zu behandeln, Wartungs-Intervalle einzuhalten und Mängel unverzüglich dem Arbeitgeber zu melden.
  2. Der Arbeitgeber trägt die Kosten für Versicherung (mindestens Vollkasko mit Selbstbeteiligung ≤ 1.000 €), Steuer, Wartung, regelmäßige Inspektion sowie übliche Verschleißteile.
  3. Kraftstoff/Ladestrom für betriebliche Fahrten und für die Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte trägt der Arbeitgeber. Kraftstoff/ Ladestrom für rein private Fahrten ☐ trägt der Arbeitnehmer ☐ trägt ebenfalls der Arbeitgeber.
  4. Der Arbeitnehmer haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden in voller Höhe; bei leichter Fahrlässigkeit greift die Vollkasko- Versicherung mit der vereinbarten Selbstbeteiligung.

§ 4 Steuerliche Behandlung

  1. Der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung wird gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG pauschal nach der 1-%-Regel ermittelt und über die Lohnabrechnung versteuert.
  2. Für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gilt:
    ☐ die 0,03-%-Pauschale gemäß § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG.
    ☐ die 0,002-%-Einzelbewertung gemäß BMF-Schreiben vom 04.04.2018; der Arbeitnehmer dokumentiert die tatsächlichen Fahrten taggenau und legt sie dem Arbeitgeber kalendermonatlich vor.
  3. Bei reinen Elektrofahrzeugen mit Bruttolistenpreis bis 70.000 € sowie bei förderfähigen Plug-in-Hybriden gelten die reduzierten Bemessungs- grundlagen nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nrn. 3 und 5 EStG.
  4. Die Wahl zwischen 1-%-Regel und Fahrtenbuch sowie zwischen 0,03-%- Pauschale und 0,002-%-Einzelbewertung gilt für das gesamte Kalenderjahr; ein unterjähriger Wechsel ist ausgeschlossen.

§ 5 Übergabe

  1. Der Dienstwagen wird am übergeben. Über die Übergabe wird ein gemeinsames Übergabeprotokoll erstellt, das Kilometer- stand, Schäden, vorhandenes Zubehör und Schlüsselzahl festhält.
  2. Der Arbeitnehmer bestätigt mit der Unterschrift unter das Übergabeprotokoll, dass der Dienstwagen verkehrssicher und mängelfrei übergeben wurde.

§ 6 Rückgabe

  1. Der Dienstwagen ist nach Beendigung dieses Vertrages — spätestens jedoch am letzten Arbeitstag — unaufgefordert in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben.
  2. Bei Rückgabe wird ein Rückgabe-Protokoll erstellt. Schäden, die über die übliche Abnutzung hinausgehen, werden vom Arbeitnehmer auf Basis eines Gutachtens (DEKRA, TÜV oder vergleichbar) ausgeglichen, soweit sie nicht vom Versicherer übernommen werden.
  3. Der Arbeitnehmer trägt das Risiko der vorzeitigen Rückgabe, sofern er den Anlass zu vertreten hat (z. B. Kündigung durch den Arbeitnehmer). In allen anderen Fällen trägt der Arbeitgeber etwaige Kosten der vorzeitigen Vertragsbeendigung gegenüber dem Leasinggeber.

§ 7 Vertragsdauer und Beendigung

  1. Der Vertrag beginnt am und endet automatisch mit dem Ablauf des Arbeitsverhältnisses, spätestens am (Ende der Leasing-Laufzeit).
  2. Der Arbeitgeber kann den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen, insbesondere bei Verlust der Fahrerlaubnis, erheblichen Vertragsverletzungen oder Eintritt der Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Monaten.
  3. Während Elternzeit, Sabbatical oder unbezahltem Urlaub von mehr als einem Monat ist der Dienstwagen auf Verlangen des Arbeitgebers zurück- zugeben. Während dieser Zeit entfällt der lohnsteuerpflichtige Sachbezug.

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
  3. Gerichtsstand ist der Sitz des Arbeitgebers, sofern gesetzlich zulässig.

Ort, Datum

 

Arbeitgeber

Ort, Datum

 

Arbeitnehmer

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